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Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Betriebsferien und eingeschränkte Erreichbarkeit der Kanzlei!

Wir sind von 23.12.2024 bis 03.01.2025 im Weihnachtsurlaub und daher nicht erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass zudem die Kanzlei aufgrund einer Baustelle auf unbestimmte Zeit mit dem Auto nicht erreichbar ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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